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Parken am Straßenrand

Was Sie beachten sollten, wenn Ihr Auto längere Zeit stehen bleibt

Ein längerer Urlaub steht an, und das Auto soll währenddessen sicher am Straßenrand parken. Dies ist grundsätzlich erlaubt, jedoch gibt es einige Punkte, die beachtet werden sollten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Insbesondere temporäre Halteverbotszonen können während der Abwesenheit eingerichtet werden, sei es aufgrund von Bauarbeiten oder Straßenfesten. In solchen Fällen droht nicht nur das Abschleppen des Fahrzeugs, sondern auch hohe Bußgelder und zusätzliche Gebühren.


Um dieses Risiko zu minimieren, könnte es sinnvoll sein, einem vertrauenswürdigen Nachbarn den Autoschlüssel und die Fahrzeugpapiere zu überlassen. Diese Person kann dann in regelmäßigen Abständen nach dem Fahrzeug sehen. Die Rechtsprechung ist hier nicht eindeutig, aber oft dürfen Kommunen Halteverbotsschilder kurzfristig aufstellen, meist mit Zeiträumen zwischen zwei und vier Tagen.


Für Anhänger gelten strengere Vorschriften. Behörden achten darauf, dass sie nicht dauerhaft Parkplätze blockieren, vor allem wenn sie mit Werbung versehen sind. Gemäß § 12, Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung dürfen Anhänger nicht länger als zwei Wochen abgekoppelt vom Zugfahrzeug an einer Stelle stehen. Dies gilt ebenso für Wohnwagen. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen droht ein Bußgeld.


Wichtig zu beachten ist, dass ein abgemeldetes Fahrzeug keinesfalls im öffentlichen Bereich parken darf. Es muss auf einem Privatgrundstück abgestellt werden. Im Gegensatz dazu stellt das Abstellen eines angemeldeten Pkw über einen längeren Zeitraum in der Regel kein Problem dar.


Um die Sicherheit Ihres Fahrzeugs zu gewährleisten, ist es ratsam, vor längeren Abwesenheiten die örtlichen Regelungen zu prüfen und gegebenenfalls Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Indem Sie diese Tipps beherzigen, können Sie Ihren Urlaub ohne Sorgen genießen, während Ihr Auto sicher am Straßenrand steht.


Image by wirestock on Freepik

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