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  • AutorenbildKomparto

Nachts parken

Was ist zu beachten?


Das Licht an öffentlichen Gebäuden, auf Parkplätzen und vor Geschäften soll immer mehr ausgeschaltet werden, wodurch die deutschen Innenstädte in der dunklen Jahreszeit einen ungewohnten Anblick bieten. Häufig werden auch die Straßenlaternen in den kommenden Monaten wegen der aktuellen Energiekrise seltener leuchten. Das hat Folgen für Autofahrer.


Denn durch die dunkleren Straßen entstehen mehr Gefahrenquellen für Unfälle. Hier kommt eine Parkregel ins Spiel, die viele Autofahrer nach ihren Führerschein-Prüfungen schnell wieder vergessen haben: Wer sein Fahrzeug an einer schlecht oder gar nicht beleuchteten Straße abstellt, muss das Parklicht anschalten. Im Falle eines Unfalls kann dem Halter sogar eine Teilschuld drohen. Das bedeutet, dass ein Anteil am entstandenen Schaden übernommen werden muss.


Diese Regelung ist nicht nur in den kommenden Monaten von Bedeutung, sondern generell. Sie kann auch gelten, obwohl das Fahrzeug unter einer leuchtenden Laterne geparkt wurde. Nämlich dann, wenn die Beleuchtung in der Nacht abgeschaltet wird. Solche Laternen sind mit einem roten Ring mit weißem Rand (Verkehrszeichen 394) gekennzeichnet. In diesem Fall muss in geschlossenen Ortschaften das Parklicht angeschaltet werden.


Außerorts muss an dunklen Stellen zudem das Standlicht eingeschaltet werden. Der Unterschied zum Parklicht ist, dass auf beiden Seiten des Autos die Lichter brennen.


Quelle: Constantin Hoppe (hna.de), Markus Abrahamczyk (t-online.de)

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