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Dienstwagen zuhause laden: Das hat sich 2026 für Unternehmen geändert

  • Autorenbild: Komparto
    Komparto
  • vor 3 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Weniger Pauschale, mehr Nachweis: Was Firmen jetzt beachten sollten



Wer seinen elektrifizierten Dienstwagen bisher regelmäßig zuhause geladen hat, konnte sich oft auf einfache Pauschalen verlassen. Genau das hat sich 2026 geändert: Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue BMF-Anwendungsregeln für die Erstattung von privat getragenen Stromkosten beim Laden betrieblicher Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge zuhause. Die bisherigen monatlichen Vereinfachungspauschalen laufen für Lohnzahlungszeiträume ab 2026 nicht mehr weiter.


Für Unternehmen ist das mehr als ein Detail aus der Lohnabrechnung. Denn die neue Regelung entscheidet ganz praktisch darüber, wie einfach oder aufwendig die Erstattung künftig läuft, welche Technik sinnvoll ist und welche Prozesse im Fuhrpark sauber aufgesetzt werden sollten.

 


Was genau neu ist


Der wichtigste Punkt: Beim Laden zuhause reicht 2026 keine pauschale Monatsannahme nach Fahrzeugtyp mehr aus. Stattdessen muss die geladene Strommenge für den Dienstwagen nachgewiesen werden – etwa über einen separaten stationären oder mobilen Stromzähler, zum Beispiel in einer Wallbox oder im Fahrzeug. Auf dieser Basis können dann entweder die tatsächlichen Stromkosten oder eine neue Strompreispauschale angesetzt werden.


Diese neue Strompreispauschale funktioniert anders als die alten 15-/30-/35-/70-Euro-Regeln. Von 2026 bis Ende 2030 darf zur Vereinfachung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte durchschnittliche Haushaltsstrompreis verwendet werden; für das Kalenderjahr 2026 ist laut BMF im Beispiel ein auf volle Cent abgerundeter Wert von 34 Cent je nachgewiesener kWh maßgeblich, basierend auf den Destatis-Daten für das 1. Halbjahr 2025. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht diese Stromdurchschnittspreise halbjährlich.



Was das für Unternehmen in der Praxis bedeutet


Für viele Fuhrparks wird das Thema damit technischer. Wer Mitarbeitenden das Laden zuhause erstatten will, braucht künftig eine messbare und dokumentierbare Lösung. Ohne belastbaren Nachweis der geladenen Strommenge wird die Erstattung deutlich schwieriger. Genau deshalb rücken Wallboxen oder andere Zählerlösungen stärker in den Mittelpunkt als bisher.


Das ist auf den ersten Blick mehr Aufwand. Gleichzeitig entsteht aber auch mehr Klarheit: Unternehmen sehen genauer, welche realen Ladekosten tatsächlich anfallen. Gerade bei Plug-in-Hybriden kann das helfen, Nutzung und Wirtschaftlichkeit realistischer zu bewerten – statt mit groben Pauschalen zu arbeiten, die oft nur bedingt zum tatsächlichen Fahrprofil gepasst haben. Diese Einordnung folgt aus der neuen Nachweispflicht und der kWh-basierten Erstattungssystematik.



Was weiterhin möglich bleibt


Wichtig ist: Nicht alles wird komplizierter. Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers bleibt weiterhin steuerbegünstigt; das BMF-Schreiben gilt hierfür bis zum 31. Dezember 2030. Auch die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung kann begünstigt sein.


Außerdem dürfen zusätzlich nachgewiesene tatsächliche Kosten für Ladestrom ersetzt werden, der bei Dritten, etwa an einer öffentlichen Ladesäule, bezogen wurde. Das ist gerade für Außendienst, Reisen oder hybride Einsatzprofile relevant, bei denen nicht ausschließlich zuhause geladen wird.



Auch die Wallbox wird strategischer


Für Unternehmen wird damit die Frage wichtiger, ob sie Mitarbeitenden nur Stromkosten erstatten oder auch die Ladeinfrastruktur aktiv mitgestalten. Das BMF lässt zu, dass Arbeitgeber Zuschüsse für Erwerb und Nutzung einer privaten Ladevorrichtung unter bestimmten Voraussetzungen pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer besteuern. Das kann ein sinnvoller Weg sein, wenn Firmen das Laden zuhause professioneller aufsetzen wollen.


Zusätzliche Dynamik kommt 2026 durch die neue Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Das vom Bundesverkehrsministerium angekündigte Programm startet am 15. April 2026; gefördert werden unter anderem Ladepunkte, Vorverkabelung, Netzanschluss und bauliche Maßnahmen. Auf der offiziellen Förderplattform ist von bis zu 2.000 EUR je zu elektrifizierendem Stellplatz die Rede, und kleine sowie mittlere Unternehmen gehören ausdrücklich zur Zielgruppe.



Was Unternehmen jetzt tun sollten


Für Fuhrparkverantwortliche lässt sich die neue Lage auf drei Fragen herunterbrechen:

Erstens: Gibt es für zuhause eine saubere Messlösung?

Zweitens: Soll mit tatsächlichen Stromkosten oder mit der neuen Strompreispauschale gearbeitet werden?

Drittens: Lohnt es sich, Wallboxen oder Ladezuschüsse strukturiert in die Firmenwagenstrategie einzubauen? Diese Punkte ergeben sich direkt aus den neuen BMF-Regeln zu Nachweis, Jahreswahlrecht und Zuschüssen für private Ladevorrichtungen.



Fazit


2026 hat das Laden von Dienstwagen zuhause nicht unmöglich gemacht – aber professioneller. Die alten, sehr einfachen Monatspauschalen sind weg. An ihre Stelle treten messbare Verbräuche, klarere Abrechnungen und mehr Bedeutung für Wallboxen und Ladeprozesse. Für Unternehmen ist das zunächst mehr Organisation, langfristig aber auch eine Chance auf mehr Transparenz, bessere Steuerung und eine belastbarere Kostenbasis im Fuhrpark.

 
 
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