Steuerliche Förderung für Elektrofahrzeuge
- Komparto
- 5. Juni
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Die Bundesregierung hat ein umfassendes Steuerpaket beschlossen, das Unternehmen erhebliche steuerliche Vorteile beim Kauf von Elektrofahrzeugen bietet. Ziel ist es, die Elektromobilität zu fördern und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.

Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen beim Kauf neuer, rein elektrisch betriebener Fahrzeuge eine Sonderabschreibung von 75 % im Jahr der Anschaffung geltend machen. In den Folgejahren sind weitere Abschreibungen vorgesehen: 10 % im zweiten Jahr, jeweils 5 % im dritten und vierten Jahr, 3 % im fünften Jahr und 2 % im sechsten Jahr. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
Die maximale Bemessungsgrundlage für die steuerliche Förderung wird von bisher 70.000 € auf 100.000 € angehoben. Dies bedeutet, dass auch höherpreisige Elektrofahrzeuge von den steuerlichen Vorteilen profitieren können.
Weitere steuerliche Entlastungen für Unternehmen
Neben der Förderung von Elektrofahrzeugen sieht das Steuerpaket weitere Entlastungen für Unternehmen vor:
Degressive Abschreibung für Investitionen: Für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen wird eine degressive Abschreibung von 30 % eingeführt. Diese Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
Senkung der Körperschaftsteuer: Ab dem Jahr 2028 wird die Körperschaftsteuer schrittweise von derzeit 15 % auf 10 % im Jahr 2032 gesenkt. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich verbessern.
Auswirkungen auf den Markt und die Wirtschaft
Die steuerlichen Anreize sollen Unternehmen motivieren, verstärkt in Elektromobilität zu investieren. Dies könnte nicht nur den Absatz von Elektrofahrzeugen steigern, sondern auch den Gebrauchtwagenmarkt beleben, da viele Dienstwagen nach Ablauf der Leasingverträge in den Privatmarkt übergehen. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) äußerte Bedenken, dass die Maßnahmen vor allem größeren Unternehmen zugutekommen und für den breiten Markt wenig Wirkung entfalten könnten.
Fazit
Mit dem beschlossenen Steuerpaket setzt die Bundesregierung ein klares Signal zur Förderung der Elektromobilität und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Unternehmen erhalten attraktive Anreize, in umweltfreundliche Technologien zu investieren. Ob diese Maßnahmen den gewünschten Effekt erzielen, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.