top of page
AutorenbildKomparto

Kürzungen des Umweltbonus

Lohnt sich ein Elektroauto noch?


Laut des nationalen Reformprogrammes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sollen bis 2030 mindestens 15 Mio. vollelektronische PKWs auf Deutschlands Straßen fahren. Der Umweltbonus (Kaufprämie für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben) wird höchstens bis Ende 2025 gezahlt. Für Plug-in-Hybride soll die Fördersumme ab 2023 entfallen. Die zusätzliche Innovationsprämie gilt nur noch bis zum Ende des Jahres. Ab 2023 will die Bundesregierung nur noch Elektrofahrzeuge fördern, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben.

Das bedeutet: Für batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) gibt es ab 2023 statt 6000 € Umweltbonus, nur noch maximal 4500 € und 2024 nur noch 3000 €. Dabei sollen nur Elektroautos bis zu einem bestimmten Netto-Listenpreis gefördert werden. BEV unter 40.000 € Netto-Listenpreis sollen mit den max. 4.500 € bezuschusst werden. Liegt der Kaufpreis zw. 40.000 € und 65.000 € Netto-Listenpreis sinkt die Förderung auf 3.000 €. Anfang 2024 soll die Förderschwelle auf 45.000 € Netto-Listenpreis sinken, womit auch preiswertere Autos nur noch 3.000 € Bezuschussung erhalten. Ist die Netto-Listenpreis-Schwelle überschritten, entfällt die Förderung. Ab dem 1. September 2023 sollen nur noch Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt sein. Dadurch entfällt das Antragsrecht für Unternehmen.

Werden allerdings die Gesamtkosten eines Autos über drei Jahre betrachtet, lohnt sich der Kauf eines Stromers laut der McKinsey Autoexperten. Trotz Steigerung der Kilometerpreise bis 2025, sinken die Batteriepreise während die Restwerte der BEVs steigen. Dadurch wäre ein Elektroauto günstiger als ein Verbrenner. Zudem werden Verbrenner neben den steigenden Spritpreisen zukünftig in der Herstellung teurer, da die Euro-7-Abgasnorm der EU in Kraft treten soll.

Fazit: Als gewerblicher Käufer sollte kurzfristig der Bedarf geprüft werden, um die Beschaffung rechtzeitig einzuleiten. Denn die Förderung ist abhängig von dem Zulassungsdatum, nicht von dem Bestelldatum des Fahrzeuges.


Quelle: BMWK, bundesregierung.de & Edison Media, edison.media & electrive.net
bottom of page