Diese vermeintlich kleinen Mängel können bei der HU zu großen Problemen führen
Die Hauptuntersuchung (HU) ist ein unverzichtbarer Termin für jeden Autofahrer in Deutschland. Dabei wird das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und ordnungsgemäßen Zustand geprüft. Während offensichtliche Mängel wie abgefahrene Reifen oder eine durchgerostete Karosserie jedem bekannt sind, gibt es weniger offensichtliche Gründe, die ebenfalls zu einem negativen Ergebnis führen können.
Gefährliche Handy-Halterungen und fehlende Sonnenblenden
Ein häufiger Stolperstein bei der HU ist die Platzierung von Handy- oder Tablet-Halterungen. Wenn diese auf dem Armaturenbrett angebracht sind und den Entfaltungsbereich des Airbags beeinträchtigen, kann dies ernsthafte Konsequenzen haben. Im Falle eines Unfalls kann die Halterung schwere Verletzungen verursachen, was dazu führt, dass das Fahrzeug die Plakette nicht erhält.
Auch vermeintlich harmlose Details wie eine fehlende Sonnenblende bei Cabrios können dazu führen, dass der Prüfer das Fahrzeug nicht abnimmt. Gerade bei Cabriolets wird genau darauf geachtet, ob alle vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen vorhanden sind.
Reifen: Nicht jeder passt zu jedem Modell
Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird, betrifft die Reifen. Unterschiedliche Motorisierungen eines Fahrzeugtyps erfordern manchmal unterschiedliche Reifengrößen. Wer beispielsweise zu kleine Räder montiert, riskiert nicht nur eine falsche Tachometeranzeige, sondern auch höhere Geräuschemissionen. Das kann bei der HU zu Problemen führen. Es ist daher ratsam, sich vor dem Kauf neuer Reifen genau zu informieren, welche Größen vom Hersteller freigegeben sind.
Zubehör: Nicht alles ist HU-konform
Selbst Zubehörteile, die direkt vom Vertragshändler stammen, können Schwierigkeiten bereiten, wenn sie nicht für die Fahrzeughomologation zugelassen sind. Auch Teile aus dem Internet, die mit Begriffen wie "TÜV-geprüft" beworben werden, bieten keine Garantie dafür, dass sie bei der HU problemlos akzeptiert werden. Vor dem Einbau solcher Teile sollte man daher sicherstellen, dass sie über gültige Prüferzeugnisse wie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen.
Folie und Leuchten: Vorsicht bei Eigenumbauten
Tönungsfolien für Autoscheiben sind ebenfalls ein heikles Thema. Sie dürfen nur an den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe angebracht werden. Bei vorderen Scheiben ist lediglich eine schmale Folie am oberen Rand erlaubt. Zudem muss darauf geachtet werden, dass die Gummidichtungen der Scheiben nicht überklebt werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann zu einem negativen HU-Bericht führen.
Auch das Lackieren von Scheinwerfern oder Rückleuchten ist strikt verboten. Selbst wenn nur die Abdeckungen lackiert werden, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Ebenso ist der Umbau von Halogenscheinwerfern auf LED-Leuchten ohne explizite Genehmigung illegal und führt zum Verlust der Betriebserlaubnis.
Fazit
Kleine Details können bei der Hauptuntersuchung große Auswirkungen haben. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, sich im Vorfeld gründlich zu informieren und alle Vorschriften genau zu beachten. So kann man sicherstellen, dass das Fahrzeug die HU ohne Probleme besteht.